Heimliche Handy Ortung
Der Bundesbeauftragte warnt vor dem Missbrauch der Technologie für Handy Ortungen. Laut Bericht der Sonntag Aktuell, könne es nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, die weder davon wüssten, noch damit einverstanden seien.
Paragraph 98 des Telekommunikationsgesetzes besagt, dass eine schriftliche Einwilligung des Handy-Besitzers verlangt werden müsse, um geortet werden zu dürfen. Des Weiteren gilt, dass bei dienstlich genutzten Handys der Arbeitgeber sein Einverständnis erklären müsse. Der Handy-Besitzer müsse außerdem per SMS über jede fünfte Ortung in Kenntnis gesetzt werden.
Doch genau an dieser Stelle greifen Schaars Bedenken. Unseriöse Anbieter würden diesen Paragraphen umgehen und so ohne das Wissen des Nutzers orten. Schaar fand die Lücke im System. Gäbe zum Beispiel jemand fälschlicherweise für ihn eine solche Einverständniserklärung ab, habe er als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob sein Handy geortet würde.
Die Handyortung ist heutzutage kaum noch mit Aufwand verbunden. Ortungen können über GPS, das Mobilfunknetz oder auch WLAN-Spots vorgenommen werden. So kann vom Nutzer ein beinahe lückenloses Bewegungsprofil erstellt werden, ohne dass dieser davon Kenntnis erlangt.
Quelle: chip.de
