Nokia vs. Bundesrepublik
Der finnische Handyhersteller hatte im Jahr 2004 Fördergelder für ein Forschungsvorhaben der Abteilung Research Center in Bochum vom Bund erhalten. Mit diesen Mitteln finanzierte Nokia die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multimedia-Anwendungen.
Nachdem Nokia im Jahr 2008 den Standort aufgab, forderte der Bund die Gelder wieder zurück. In der Begründung hieß es, dass nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum Teil des geförderten Vorhabens sei. Da Nokia das Werk in Bochum jedoch aufgab, sei der Förderungszweck verfehlt.
Gegen diesen Bescheid setzte Nokia sich zur Wehr und verklagte die Bundesrepublik Deutschland. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte zu Gunsten Nokias. Das Unternehmen habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet. Dem Förderbescheid sei weder ausdrücklich, noch durch Auslegung eine Verpflichtung zu entnehmen, dass Nokia das Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus erhalten müsse.
Der Bund hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einzulegen.
